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  • Mehrwertsteuer-Info

    Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2011
      Alt Neu
    Normalsatz 7.6% 8.0%
    Reduzierter Satz 2.4% 2.5%
    Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3.6% 3.8%

    Rechnungsstellung allgemein:

    Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung. Wird die Leistung teilweise vor oder teilweise nach der Steuersatzerhöhung erbracht, so ist der auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2010 entfallene Teil der Leistung zu den neuen Sätzen steuerbar.

    Für Leistungen, die ab dem 1. Januar 2011 erbracht werden, sind die neuen Steuersätze zu fakturieren. Leistungen, die zu den alten Sätzen steuerbar sind, und Leistungen, die zu den neuen Sätzen steuerbar sind, dürfen in der gleichen Rechnung aufgeführt werden. Das Datum oder der Zeitraum der Leistung muss jedoch aus der Rechnung klar ersichtlich sein. Werden die Leistungen der beiden betroffenen Jahre nicht klar auseinandergehalten, so ist die Gesamtleistung zum neuen Satz steuerbar.

    Teilzahlungsgesuche und Situationsetats

    Für den Übergang von den alten zu den neuen Steuersätzen ist es wichtig, dass Aufträge, die noch in Arbeit sind, korrekt mit Teilzahlungsgesuchen und Situationsetats abgegrenzt werden.

    In Teilzahlungsgesuchen und Situationsetats sind die angefangenen Leistungen in Bezug auf Art, Gegenstand, Umfang und Zeitpunkt respektive Zeitraum detailliert aufzuführen.

    Bei Bauleistungen gilt als Zeitpunkt der Leistung die Arbeitsausführung am Bauwerk oder die Materialverbindung mit demselben (also die Montage, das Versetzen, das Anschlagen usw.), nicht jedoch bereits die Vorfertigung in der Werkstatt.

    Weitere Auswirkungen der Steuersatzerhöhung

    Hotel- und Gastgewerbe

    Massgebend ist der Zeitpunkt der Erbringung der Leistung. Bis zum 31. Dezember 2010 erbrachte Leistungen unterliegen den alten, ab dem 1. Januar 2011 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen. Das Datum oder der Zeitraum der Leistung muss auf der Rechnung angegeben werden.

     

    Archiv Tipps rund um Steuererklärung und Steuerberatung



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