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Lohnwesen> Versicherungsbeiträge Änderungen 2011 Abwicklung der Lohnauszahlungen. Erstellen von Lohn- und Sozialversicherungsabrechnungen. Beratung in allen Fragen des Sozialversicherungs- und Arbeitsvertragsrechts. AktuellesVersicherungsbeiträge Änderungen per 1. Januar 2011 Höhere Beiträge an die EO und die Arbeitslosenversicherung Der Beitragssatz des Erwerbsersatzes (EO) steigt von 0.3 auf 0.5 Prozent des Bruttojahreslohnes. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung (ALV) steigt von 2.0 auf 2.2 Prozent des Bruttojahreslohnes bis maximal CHF 126‘000. Zugleich wird ein Solidaritätsbeitrag von 1.0 Prozent für den Lohnanteil über CHF 126‘000.00 bis CHF 315‘000.00 eingeführt.
auf Monatslohn bis Fr. 10‘500.00 bzw. Jahreslohn bis CHF 126‘000.00
auf Monatslohn-Anteil über CHF 10‘500.00 Höhere Grenzbeiträge der sinkenden Beitragsskala für Selbständigerwerbende
Diese Beiträge gelten auch für Arbeitnehmende eines nicht beitragspflichtigen Arbeitgebers. Höhere Mindestbeiträge an AHV/IV/EO
Höhere Grenze für geringfügiges Einkommen
Bis zu diesem Betrag rechnen Arbeitgebende nur auf Verlangen der Arbeit-Nehmerin oder des Arbeitnehmers ab. Privathaushalte und Arbeitgebende im Kulturbereich müssen auch Bruttojahreslöhne unter Fr. 2‘300.00 in jedem Fall abrechnen.
Arbeitnehmende mit tieferem Einkommen haben im Kanton Zürich unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Familienzulagen. Die zuständige Familienausgleichskasse hilft gerne weiter. Höhere Grenzbeiträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge
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